Bei Firmen ab 1.000 Mitarbeitern ist der Abschluss fakultativer Firmengruppenverträge (FGV) mit Beitragsvorteil möglich, einschließlich Wartezeiterlass und Annahmegarantie. Seit dem 1. November 2016 können auch Firmen ab 500 Mitarbeitern diese FGV mit den gleichen Vorteilen abschließen. Wichtiger Hinweis: Vertriebliche Erstmaßnahmen für FGV mit 500-999 Mitarbeitern müssen schriftlich im Gruppenversicherungsvertrag dokumentiert werden und können aus Präsentationen zu Bewerbungsmaßnahmen bestehen. Ein FGV ist bereits ab 25 Mitarbeitern möglich. Nach einem Jahr plus Rumpfjahr (31.12. des Folgejahres) ist eine Mindestanzahl von 10 VNR erforderlich. FGV und bKV werden nicht zusammen betrachtet. Alle FGV-Varianten beinhalten die für das Neugeschäft geöffneten Tarife der Gruppenversicherung.